Reglement

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Der Swiss Photo Award – ewz selection ist der renommierteste und mit einer Gesamtpreissumme von CHF 45‘000.- höchstdotierte Fotopreis der Schweiz. Er zeigt seit 14 Jahren Schweizer Fotografie in ihrer ganzen Schaffensbreite und sucht bis zum 19.1.2012 (LAST UPLOAD: 22.1.2012) die besten Arbeiten des Jahres 2011.
Veranstaltet wird ewz.selection von der 3view GmbH mit Sitz in Zürich.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Fotografinnen und Fotografen mit Wohnsitz
in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft sowie FotograInnen, deren Arbeit in der Schweiz veröffentlicht wurde. Dritte, z.B.
Agenturen, Art Byer, Fotoagenten, können mit dem Einverständnis der
Fotografinnen und Fotografen für diese stellvertretend Arbeiten
einreichen.
Einsendekategorien
In den Kategorien Werbefotografie, Fashion, Redaktionelle Fotografie, Architektur und Fine
Art geben Sie fotografische Arbeiten ein, die im Jahr 2011 in der
Schweiz oder im Ausland veröffentlicht wurden. In der Kategorie Free
geben Sie fotografische Arbeiten in Entwicklung und Projekte ein, die
noch nicht veröffentlicht wurden.
- Werbefotografie: Veröffentlichte Arbeiten im Bereich der Werbung, wie z. B. Kampagnen, Broschüren, Plakate, Geschäftsberichte, Online-Werbung.
- Fashion: Veröffentlichte Arbeiten im Bereich der Modefotografie.
- Redaktionelle Fotografie:
Veröffentlichte Arbeiten im Bereich der redaktionellen Fotografie, wie
z.B. Reportagen, Portraits, Editorials für Zeitungen, Zeitschriften,
Bücher, Kataloge.
- Architektur: Veröffentlichte Arbeiten im Bereich der Architekturfotografie.
- Fine Art: Veröffentlichte Arbeiten
im Bereich Fine Art, die z. B. in Ausstellungen gezeigt oder in
Magazinen, Büchern, Katalogen publiziert wurden.
- Free:
Arbeiten in Entwicklung oder Projekte, die noch nicht veröffentlicht
wurden. Gesucht sind innovative Bildsprachen, neu interpretierte
Wirklichkeiten, zukunftsweisende Fotografie. Ihre Arbeit erläutern Sie
mit einem kurz gehaltenen Projektbeschrieb zu Idee, Konzept,
technischem Ansatz etc. (max. 1000 Zeichen).
Teilnahmebedingungen
Einzusenden sind Bildserien von 3 bis 8 Fotografien in schwarzweiss
oder in Farbe. Die Bilder werden digital eingereicht, d.h. bei der
Einschreibung digital auf unseren Server hochgeladen. Weitere Details
siehe unter "Online-Einschreibung".
Einzelbilder werden nicht bewertet.
Publikumsbeleg veröffentlichte Arbeiten
Die Veröffentlichung Ihrer Arbeiten in den Kategorien Werbefotografie, Fashion, Redaktionelle Fotografie, Architektur und Fine
Arts bezeugen Sie
mit Publikationsbelegen in Form von A4-Fotokopien, welche Sie zusammen
mit dem Einsendetalon ewz.selection zustellen. Die Publikationsbelege
werden nicht juriert. Senden Sie als Publikationsbelege keine Originale
(Bücher, Journale etc.) ein.
Publikumsbeleg unveröffentlichte Arbeiten
Die unveröffentlichten Arbeiten der Kategorie Free müssen in einem
Projektbeschrieb erläutert werden, der zusammen mit dem Einsendetalon
an ewz.selection geschickt wird. Der Projektbeschrieb gilt als Teil der
Arbeit und wird mitjuriert.
Die Eingabe erfolgt anonym. Auf den hochgeladenen Bildern, dem
Projektbeschrieb oder dem Publikationsbeleg dürfen keine Angaben zu
Ihrer Person, zu Ihrem Auftraggeber oder zu Ihrem Auftrag sichtbar sein.
Ausschluss
Sie können mehrere Arbeiten einsenden, doch kann dieselbe Arbeit
nicht zugleich im vfg-Nachwuchsförderpreis und in ewz.selection, sowie
im Falle einer Prämierung im vfg-Nachwuchsförderpreis im darauf
folgenden Jahr bei ewz.selection eingegeben werden.
Die Arbeit muss im Jahr 2011 veröffentlicht worden sein, oder - in der Kategorie FREE - muss mindestens ein Bild im Jahr 2011 entstanden sein.
Einschreibegebühren
Die Einschreibegebühr für veröffentlichte Arbeiten in der Kategorie Werbefotografie, Fashion, Redaktionelle Fotografie, Architektur und Fine
Arts beträgt für
jede eingesandte Arbeit von 3 bis 8 Fotografien CHF 100.-.
Die Einschreibegebühr für unveröffentlichte Arbeiten in der
Kategorie Free beträgt für jede eingesandte Arbeit von 3 bis 8
Fotografien CHF 150.-.
Für vfg-Mitglieder
ist die erste eingereichte Arbeit kostenlos (siehe dazu folgendes Anleitung). Irrtümlich von vfg-Mitgliedern unter einem "normalen" Account hochgeladene Arbeiten können nicht vergütet werden.
Online-Einschreibung
Die Online-Einschreibung erfolgt gemäss separater Anleitung. Dabei
sind die folgenden Anforderungen für den Upload zu beachten: Eine
Einschreibung ist komplett und wird zur Jurierung zugelassen, wenn der
Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin bis zum Einsendeschluss (9.01.2012)
- die Arbeit online erfasst,
- die Bilder vollständig und im richtigen Format hoch geladen,
- der
unterschriebene Einschreibetalon zusammen mit den Publikationsbelegen
bzw. Projektbeschrieben eingesandt (massgebend ist das Datum des
Poststempels)
- sowie die Rechnung bezahlt hat.
Eingabe von eigenen, analogen Prints zur Jurierung
Sie haben die Moeglichkeit, Ihre Bilder analog und damit Ihren Qualitaetsanforderungen gemaess einzureichen (siehe Merkblatt).
Bitte senden Sie keine Unikate ein - Wir lehnen jede Haftung fuer Schaeden an Ihren eingereichten Prints ab.
Ihre Prints werden Ihnen nach der Jurierung zurueckgeschickt, vorausgesetzt, Sie senden dazu ein vorfrankiertes und an Sie adressiertes Rückantwortkuvert mit.
BEACHTEN SIE, DASS SIE FUER DIE TEILNAHME AM PHOTO AWARD IHRE BILDER ZWINGEND AUCH DIGITAL UPLOADEN MUESSEN. Die analoge Einreichung Ihrer Prints alleine berechtigt nicht zur Teilnahme am Wettbewerb.
Sollten Ihre Prints den oben angefuegten Anforderungen nicht genuegen, so werden Ihre digitalen Daten fuer die Jurierung verwendet. Eine Korrespondenz schliessen wir aus.
Einwilligungen
Der
Preview Day wie auch die Bilddatenbank
Swiss Photo Collection geben teilnehmenden FotografInnen die Möglichkeit, sich zu präsentieren und neue Kontakte zu finden.
Mit der Teilnahme an ewz.selection willigen Sie ein, das Ihre Arbeit in der Bilddatenbank
www.swissphotocollection publiziert wird und Ihre Personendaten (Name und email) an Personen weitergegeben werden dürfen, die an Ihrer Arbeit interessiert sind. ewz.selection vermittelt unentgelich auf diese Weise jährlich mehrere Hundert Kontakte an interessierte Bildschaffende.
Wenn Sie in die Auswahl der 18 besten Arbeiten kommen
Fotografinnen und Fotografen, deren Arbeiten von der Jury ausgewählt
wurden, präsentieren Ihre Bilder für die Ausstellung neu. Beachten Sie,
dass alle der Jury unterbreiteten Arbeiten ausgestellt werden müssen.
Die Fotografien einer eingereichten Arbeit dürfen für die Ausstellung
nicht ergänzt oder ausgetauscht, die Anzahl der Bilder nicht
verkleinert oder vergrössert werden.
Rechtliches
Die Jury führt keine Korrespondenz und ihr Entscheid ist endgültig
und somit unanfechtbar. Der Rechtsweg in Bezug auf die Entscheide der
Jury ist ausgeschlossen. Durch die Teilnahme geben die Teilnehmenden
ihre ausdrückliche Zustimmung zur Nutzung ihrer Urheberrechte gemäss
diesem Reglement. Die 3view GmbH behält sich sowohl das Recht vor,
alle eingesandten Arbeiten in der Bilddatenbank www.swissphotocollection.ch
und am PreviewDay zu veröffentlichen als auch, die
ausgewählten Arbeiten im Zusammenhang mit ewz.selection ganz oder
teilweise zu publizieren und auszustellen. Die 3view GmbH kann diese
Rechte im Rahmen des Wettbewerbs mit den Sponsoren teilen. Ansonsten
bleiben die Rechte bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Jede
weitere Verwendung bedarf des Einverständnisses der Fotografin oder des
Fotografen. Senden Dritte stellvertretend Arbeiten ein, bezeugen diese
mit ihrer Unterschrift, dass sie das Einverständnis der Fotografinnen
und Fotografen eingeholt haben.
Verantwortlichkeiten
Die Fotografinnen und Fotografen nehmen auf eigenes Risiko am
Wettbewerb teil. Mit ihrer Unterschrift akzeptieren Sie die Bedingungen
von ewz.selection und bestätigen, Urheberin bzw. Urheber der
eingesandten Arbeit zu sein und die Urheberrechte an den Bildern zu
besitzen. Auch sind Sie selbst dafür verantwortlich, die für die
Ausstellung und die Publikation notwendigen Genehmigungen im
Zusammenhang mit allfälligen Persönlichkeitsrechten usw. beizubringen.
Sie erklären sich damit einverstanden, dass am Preview Day und in der Bilddatenbank www.swissphotocollection Werbeagenturen, Art Buyers,
Bildredaktionen, Fotoagenturen und das fotointeressierte Publikum
Einblick in ihre Arbeit erhalten.
Die Wettbewerbsbestimmungen unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, November 2011
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